Herrschaften, ein kleiner Beitrag, so zwischendurch, um mal aus dem Leben zu berichten. Für mehr im Blog habe ich wegen all diesem Corona, diesem Schaffen und diesem Ding da in Kärnten (ich werde gesondert erzählen) derzeit leider wenig Motivation und Zeit und Lust und überhaupt, aber das, das muss rein.
Man wird ja älter, langsam aber doch, also macht man sich Gedanken, ob man denn im Falle des Falles, also wenn einen der Schlag trifft oder ein Piefke auf der Skipiste, ausreichend versorgt ist. Und auch die Gattin. Konkret gehts um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, die aktuell so geregelt ist – 6 Wochen zahlt die Firma, danach die PKV mittels der Tagegeldversicherung, für die ich schon seit Äonen von Jahren brav meinen Obulus entrichte, um mir dann auch noch Schnitzel, Torte und Karibikurlaub leisten zu können.
Demnächst, ich werde berichten, wird sichs aber ändern, da die PKV mir mitteilte, dass sie im Ausland Lebenden keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewähren, auch wenn die in Deutschland Steuern, Sozialversicherungsabgaben und sonstige Phantasiegebühren bezahlen. So weit, so schlecht. Also werden die Alternativen abgewogen – PKV bleiben und drauf verzichten oder in die GKV wechseln und dann mal schauen, was die anbieten.
Also, gesagt, getan, Google gibt nix genaues her, also schreibste mal 3 KV’s an, eine wird schon wissen. Ich, höflich, wie es nunmal meine Art ist, angefragt, „hier, Fräulein, mein Haus wohnt im Ausland, ich zahle Steuer und Kassa hier, wenn mehr als 6 Wochen krank, zahlt ihr ??“ Ok, bisserl höflicher wars, aber in diesem Sinne. Eigentlich eine klare Frage, die eine klare Antwort bedingt – JA oder NEIN.
Der brave Bürger ahnt es schon, was da kam.
Fall 1: Grosse Kasse aus Hessen, 3-buchstabig, die allgemeine Kasse, die waren die ersten und am nähesten an der gesuchten Antwort:
Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung als Arbeitnehmer ist nur bedingt möglich. Bitte beachten Sie hierzu die Einkommengrenze sowie die Vorversicherungszeiten nach §6 Abs. 3a SGB V für über 55 Jährige.
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer haben in der Regel einen Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind.
Ok, immerhin, „in der Regel“. Reicht mir nicht, also muss ich nachfragen. Aber, fast eine passende Antwort.
Fall 2: was Kleines ausm Norden, günstig und gut bewertet
Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in bestimmten Konstellationen möglich. Da eine umfangreiche Beurteilung erforderlich ist, empfehlen wir Ihnen, sich vorab persönlich oder telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir gemeinsam die Möglichkeiten besprechen können.
Freunde, sehr nett von euch, aber warum habt ihr keine Lust auf das gute alte Frage-Anwort-Spiel? Also auch hier, Rückfrage nötig.
Fall 3: die Kasse, zu denen man gerne geht, wenn man sich als Techniker versichern lassen will
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Versicherung bei uns interessieren. Gern möchte ich Sie ausführlich beraten und dabei alle wichtigen Aspekte berücksichtigen. Dafür brauche ich allerdings noch einige Informationen von Ihnen. Die offenen Fragen lassen sich nach meiner Erfahrung am einfachsten in einem persönlichen Gespräch klären. Deshalb hätte ich Sie gern angerufen.
Leider ist uns Ihre Telefonnummer nicht bekannt. Bitte rufen Sie mich deshalb einmal an oder teilen Sie mir Ihre Telefonnummer mit – ich melde mich dann bei Ihnen.
Können wir sonst noch etwas für Sie tun? Wir sind gern für Sie da.
Ja, wir wärs, einfach meine Frage zu beantworten?
3 Versuche, einer hat fast geliefert, 2 sind an der recht einfachen Aufgabe grandios gescheitert. Muss ich wohl oder übel meinen Kärber Agenten fragen. Nützt ja nix.